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BGH, 13.01.1954 - VI ZR 248/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 23.10.1951 - I ZR 15/51
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Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 248/52
Die Gerichte können die Vertragspflichten rechtsgestaltend sehr erheblich ändern, wenn dies geboten ist, um zu einer Leistungsfestsetzung zu gelangen, die den bestehenden Interessen beider Parteien gerecht wird (BGH JZ 1952, 145;… BGB RGRK, 10. Aufl. § 252 Anm. 5;… Soergel BGB 8. Aufl. § 242 IV 2). - BGH, 13.11.1953 - V ZR 56/53
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Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 248/52
In diesem Fall hätte das Berufungsgericht seiner Pflicht aus § 139 ZPO zu genügen und die Stellung sachentsprechender Anträge herbeizuführen (vgl. BGH Urt vom 13. November 1953 - V ZR 56/53 -). - RG, 01.12.1936 - VII 107/36
Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem …
Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 248/52
Es muss nicht etwa eine Unwirksamkeit oder Kündbarkeit des Vertrages eintreten, sondern lediglich eine nach § 242 BGB zu bemessende Anpassung der Bedingungen an die veränderte Rechtslage (so RG JW 39, 1647; ähnlich JW 37, 1149; RGZ 152, 403).